Digitale Barrierefreiheit

Gesetze & Anforderungen

Digitale Barrierefreiheit ist heute mehr als ein Buzzword – sie ist gesetzlich verpflichtend und entscheidet darüber, ob Sie neue Märkte erschließen oder unnötige Risiken eingehen. Doch was genau gilt für wen? Auf dieser Seite bringen wir Klarheit ins Paragrafen-Dickicht und zeigen, was wirklich zählt.

Wichtige Standards – auf einen Blick & verständlich erklärt

Barrierefreiheit wird durch verschiedene Normen und Gesetze geregelt.

Klingt trocken? Wir bringen es auf den Punkt:

BITV 2.0 (Barrierefreie-Informations-technik-Verordnung)

BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung)

Was ist das?

Die BITV 2.0 ist die zentrale gesetzliche Grundlage für barrierefreie Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen in Deutschland. Sie verpflichtet Behörden, Hochschulen, öffentlich-rechtliche Einrichtungen und vergleichbare Institutionen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen – zugänglich und nutzbar sind.

Ab wann gilt es?

  • Erste Version: BITV 1.0 (2002)

  • Aktuelle Version: BITV 2.0 seit 2011, mit Anpassungen 2019 zur Angleichung an europäische Richtlinien.

Für wen gilt es?

  • Bund, Länder, Kommunen sowie öffentliche Einrichtungen.

  • Auch öffentlich finanzierte Körperschaften und Stiftungen.

Was muss erfüllt werden?

  • Die Anforderungen basieren auf den WCAG 2.1 (siehe Tab 2), konkret auf Level AA.

  • Zudem ist ein barrierefreier Feedback-Mechanismus und eine Erklärung zur Barrierefreiheit verpflichtend.

WCAG
(Web Content Accessibility Guidelines)

Was ist das?

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind der weltweite Standard für barrierefreie digitale Inhalte. Entwickelt vom World Wide Web Consortium (W3C), definieren sie klare Kriterien dafür, wie Websites, Apps und digitale Dokumente aufgebaut sein müssen, damit sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Versionen & Level:

  • WCAG 2.0 (2008): Die erste stabile Version, die Grundlage für viele nationale Gesetze wurde.
  • WCAG 2.1 (2018): Ergänzt um mobile Nutzung, Benutzer mit motorischen Einschränkungen und kognitive Aspekte.
  • WCAG 2.2 (2023): Enthält zusätzliche Kriterien, u.a. für besseres Fokus-Management und Eingabehilfen.

Konformitätsstufen

  • Level A: Mindestanforderungen, grundlegende Zugänglichkeit.
  • Level AA: International anerkannter Standard, gesetzlich häufig vorgeschrieben (z. B. in BITV 2.0 und EAA/BFSG).
  • Level AAA: Höchster Standard, in der Praxis jedoch selten verpflichtend, ideal für maximale Nutzerfreundlichkeit.

Warum sind die WCAG so wichtig?

  • Die WCAG fungieren als technisches und inhaltliches Fundament für nahezu alle relevanten Barrierefreiheitsgesetze weltweit. Wer WCAG-konform arbeitet, stellt sicher:

    • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (BITV 2.0, EAA/BFSG, internationale Standards).
    • Optimale Nutzerfreundlichkeit für alle – nicht nur für Menschen mit Einschränkungen, sondern auch für ältere Menschen oder mobile Nutzer.

Besonderheit ab Juni 2025

Ab diesem Datum greift der European Accessibility Act (EAA) auch für viele private Unternehmen in Deutschland. Dabei ist die Einhaltung der WCAG 2.1 Level AA verpflichtend für zahlreiche digitale Produkte und Dienstleistungen. Wer den WCAG-Standard frühzeitig umsetzt, erfüllt automatisch die Anforderungen des EAA – und spart sich unnötigen Handlungsdruck.

Für wen gelten sie konkret?

  • Öffentliche Stellen: Über die BITV 2.0 verpflichtend.

  • Private Unternehmen: Ab Juni 2025 über den EAA/BFSG, wenn sie z. B. Online-Shops, Apps oder digitale Buchungsdienste anbieten.

  • International tätige Firmen: Bereits heute relevant, da viele Märkte auf WCAG basieren.

Für wen gelten sie nicht direkt?

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz (laut BFSG).

  • Unternehmen, die keinerlei digitale Dienstleistungen oder öffentliche Webangebote anbieten.

Doch auch wenn keine direkte gesetzliche Verpflichtung besteht, ist WCAG-Konformität ein starkes Signal für Inklusion, Usability und Kundennähe.

EAA (European Accessibility Act) und
BFSG (Barrierefreiheits-stärkungsgesetz)

EAA (European Accessibility Act) und
BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

Was ist das?

Der European Accessibility Act (EAA) ist die EU-weite Richtlinie, die erstmals auch die Privatwirtschaft verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, einen einheitlichen, barrierefreien Binnenmarkt zu schaffen. In Deutschland wurde der EAA durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht umgesetzt.

Ab wann gilt es?

  • Der EAA wurde 2019 auf EU-Ebene verabschiedet.
  • In Deutschland gilt das BFSG verbindlich ab 28. Juni 2025.

Was schreibt das Gesetz vor?

  • Digitale Produkte und Dienstleistungen müssen den Anforderungen der WCAG 2.1 Level AA entsprechen.
  • Dies betrifft nicht nur Websites, sondern auch mobile Apps, digitale Buchungs- und Zahlungsprozesse sowie Softwareprodukte.
  • Auch Hardware-Nutzung, wie E-Reader oder Zahlungsterminals, muss barrierefrei gestalt

Für wen gilt das BFSG konkret?

Das Gesetz betrifft eine breite Palette privater Anbieter:

  • Online-Shops & Buchungsplattformen (z. B. Ticketportale, Reiseanbieter)
  • Banken & Versicherungen (digitale Kundenportale, Apps, Online-Banking)
  • Telekommunikationsanbieter (VoIP-Dienste, Internetdienste, Kundenportale)
  • Softwarehersteller (Standardsoftware, Apps, Betriebssysteme)
  • Anbieter von E-Books & E-Readern


Ausnahmen – Wer ist nicht betroffen?

In Deutschland gelten folgende Ausnahmen:

  • Kleinstunternehmen, d. h. Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. €.
  • Interne Systeme: Nicht-öffentliche, interne IT-Anwendungen fallen nicht unter das Gesetz.

Warum ist das für Ihr Unternehmen relevant?

Auch wenn Sie bisher nicht unter öffentliche Barrierefreiheitsvorgaben fielen, bringt das BFSG neue Spielregeln. Insbesondere für den E-Commerce, Finanzsektor und digitale Dienstleister bedeutet dies konkret:

  • Spätestens bei Vertragsabschlüssen oder Zahlungsprozessen ist Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben.

  • Es reicht nicht mehr, nur Teile der Website barrierefrei zu gestalten – der gesamte digitale Prozess muss nutzbar sein.

Unser Tipp: Frühzeitig handeln spart Kosten, Nerven und schützt vor möglichen Abmahnungen oder Bußgeldern. Bereits heute auf WCAG-Standards setzen heißt: stressfreie Umsetzung ohne Zeitdruck und langfristige Planungssicherheit.

Was passiert, wenn Sie nicht handeln?

Barrierefreiheit ist ab 2025 keine freiwillige Leistung mehr – sie ist gesetzlich gefordert. Unternehmen, die zu spät oder gar nicht handeln, setzen sich spürbaren Risiken aus – juristisch, wirtschaftlich und imagebezogen. Hier ein Überblick, was drohen kann:

Risiko Konsequenz
Bußgelder
Bei Verstößen gegen das BFSG drohen ordnungsrechtliche Verfahren mit Geldbußen – deren Höhe kann sich je nach Schwere und Dauer des Verstoßes staffeln.
Abmahnungen
Anwälte oder Wettbewerber können bei fehlender Barrierefreiheit kostenpflichtig abmahnen. Solche Abmahnungen sind erfahrungsgemäß gezielt auf Unternehmen mit Online-Vertrieb ausgerichtet.
Klagen
Einzelne Betroffene können auf barrierefreien Zugang klagen. Dies betrifft insbesondere den Vertragsabschluss über digitale Kanäle (z. B. Onlineshops, Buchungen, Banking).
Imageschaden
Inklusion und digitale Zugänglichkeit sind gesellschaftlich sensibel – negative Berichterstattung über fehlende Barrierefreiheit schadet Reputation und Vertrauen.
Verlorene Umsätze
Digitale Barrieren bedeuten Kundenausschluss: Menschen mit Einschränkungen oder ältere Nutzergruppen können Ihre Services nicht nutzen – potenzielle Umsätze bleiben aus.

Wie lösen wir das?

Barrierefreiheit muss keine zusätzliche Belastung für Ihr Team sein – im Gegenteil. Wir übernehmen für Sie das gesamte Projektmanagement und steuern Ihre Agenturen effizient durch alle notwendigen Schritte.

Sie bleiben handlungsfähig, Ihre Ressourcen bleiben im Unternehmen – und am Ende steht ein barrierefreier, gesetzeskonformer Auftritt, der auch langfristig funktioniert.